Wann dürfen Bäume und Hecken beschnitten werden?

Bis zum Frühlingsbeginn sind es nur noch wenige Wochen. So mancher Gartenbesitzer fiebert den ersten Gartenarbeiten in diesem Jahr vermutlich schon entgegen. Dazu gehört meist auch das Beschneiden von Bäumen und Hecken. Hier ist allerdings Vorsicht geboten, denn nicht alle Arbeiten sind zu jeder Zeit erlaubt.

 

Im Bundesnaturschutzgesetz (§39 Abs. 5 S. 2) heißt es:

 

„Es ist verboten, Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.“

 

Dieses Verbot gilt in Bezug auf Bäume allerdings nicht für private Haus- und Kleingärten, betont der Naturschutzbund (Nabu) Niedersachsen. Für Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze gilt dagegen das Verbot des Bundesnaturschutzgesetzes.

 

Zulässig sind allerdings „schonende Form- und Pflegeschnitte“, schreibt der Nabu. 

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