Wichtiges zum Pächterwechsel

Liebe Gartenfreunde,

 

leider kommt es in letzter Zeit öfters zu einem Pächterwechsel, hier einige Informationen:

 

 

"Kleingärtner gesucht"

» So müsste eigentlich die Suchanzeige für einen Nachpächter heißen.

Statt dessen liest man in Tageszeitungen häufig: „Laube zu verkaufen“ oder

„Garten zu verkaufen“.

 

» Der Garten ist jedoch nicht zu verkaufen, sondern zu verpachten, und

dies nur über die Kleingärtnerorganisation (je nach Organisation über den

Verein oder den Stadt-, Kreis-, Regional- oder Bezirksverband). Die Laube

selbst kann zwar verkauft werden, ist wirtschaftlich jedoch wertlos, wenn sie

nicht auf der Gartenparzelle verbleiben kann und mit dem Ankauf nicht die

Gartennutzung verbunden ist.

Dazu muss zwingend ein Pachtvertrag abgeschlossen werden.

 

» Dieser Pächterwechsel ist immer über den Verein/Verband vorzunehmen.

Den ausscheidenden Pächter interessiert vielleicht vorrangig eine schnelle

Weitergabe des Gartens und ein guter Verkaufserlös für seine Laube. Der

Vereinsvorstand muss aber weiter denken. Er hat Sorge dafür zu tragen,

dass ein neuer Gartenfreund in die Anlage kommt, der gärtnerisch arbeiten

und sich in die Gemeinschaft integrieren will. Dem Vorstand obliegt die

Verantwortung für die Gartenanlage, die ordnungsgemäße Abwicklung der

Pachtverhältnisse und die Einhaltung der kleingärtnerischen Nutzung.

 

» Bei Wechsel des Pächters wird der Garten aufgrund einer Gartenbegehung

bewertet. Auf dieser Bewertung beruht die Obergrenze für die Ablösesumme,

die der Nachpächter zu entrichten hat. Gleichzeitig ist es die letzte

Möglichkeit für den Verein, die Entfernung unzulässiger Baulichkeiten und

Bepflanzungen von demjenigen zu verlangen, von dem sie verursacht wurden

– dem ausscheidenden Pächter. Dies ist ähnlich wie bei der Wohnungsabnahme

bei Beendigung eines Mitverhältnisses. Unterlässt der Vorstand

diese Kontrolle, müssen letztendlich der Verein und damit alle Mitglieder für

den Rückbau zahlen.

 

» Es ist ein Zeichen guter Vorstandsarbeit zum Wohle des Miteinanders in

der Kleingartenanlage, wenn der Vorstand die Abwicklung des Pachtverhältnisses

und die Auswahl des neuen Bewerbers sorgfältig vornimmt.

 

Richtlinie zum Pächterwechsel

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Kommentare: 1
  • #1

    Adela Wynter (Mittwoch, 08 Februar 2017 00:09)


    Everything is very open with a precise description of the challenges. It was really informative. Your website is very useful. Many thanks for sharing!