Wichtige Informationen zur Abwasserentsorgung 2014
Liebe Gartenfreunde,
Die Abwasserentsorgung hat bis 31.12.2013 mittels einer abflusslosen Grube bzw. durch den Einsatz von Komposttoiletten zu erfolgen.
Zulässig sind:
- eine Trockentoilette wie z.B. eine Streutoilette- wenn eine sorgfältige Kompostierung verrottbarer Stoffe durchgeführt wird, oder eine Verdunstungstoilette für die beschleunigte biologische Umsetzung von Fäkalien in Trockensubstanz
- eine abflusslose Grube mit örtlich zulässiger Entsorgung bei Erteilung einer Wasserrechtlichen Stellungnahme/ Erlaubnis durch das Amt für Umweltschutz, Abt. Wasserwirtschaft für den Kleingartenverein hinsichtlich der Abwasserentsorgung
Varianten für die Errichtung einer abflusslosen Grube:
Vorgehensweise bei der Abwasserumstellung:
Bitte halten sie sich an diese Vorgehensweise, da der Verein für jede Parzelle die Entsorgungsanlage beim Verband bis zum 31.12.2013 melden muss!
Bitte bedenken Sie:
Ab 01.01.2014 wird die Gartenlaube nicht an das Wassernetz des Vereins angeschlossen, wenn keine wasserrechtliche Stellungnahme/ Erlaubnis hinsichtlich der Abwasserentsorgung vorliegt!
Der Vorstand ist im Besitz von Angeboten abflussloser Gruben und Komposttoiletten die durch den Verband der Gartenfreunde e.V. verhandelt worden sind!
Der Vorstand
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