Wichtiges zur Abwasserentsorgung!

Wichtige Informationen zur Abwasserentsorgung 2014

 

Liebe Gartenfreunde,

Die Abwasserentsorgung hat bis 31.12.2013 mittels einer abflusslosen Grube bzw. durch den Einsatz von Komposttoiletten zu erfolgen.

 

Zulässig sind:

-       eine Trockentoilette wie z.B. eine Streutoilette- wenn eine sorgfältige Kompostierung verrottbarer Stoffe durchgeführt wird, oder eine Verdunstungstoilette für die beschleunigte biologische Umsetzung von Fäkalien in Trockensubstanz

 

-       eine abflusslose Grube mit örtlich zulässiger Entsorgung bei Erteilung einer Wasserrechtlichen Stellungnahme/ Erlaubnis durch das Amt für Umweltschutz, Abt. Wasserwirtschaft für den Kleingartenverein hinsichtlich der Abwasserentsorgung

 

Varianten für die Errichtung einer abflusslosen Grube:

 

  • Errichtung einer abflusslosen Grube durch Einbau eines Abwassersammeltanks aus Kunststoff mit DIBt- Zulassung oder aus wasserundurchlässigen Beton in monolithischer Bauweise      
  • Abdichtung einer vorhandenen Mehrkammergrube mit entsprechendem Dichtheitsnachweis nach DIN 1986 – 30 durch eine Fachfirma bzw. Sachverständigen und Nutzung als abflusslose Grube. Dabei ist das ausreichende Vorhaltevolumen zu beachten.

 

Vorgehensweise bei der Abwasserumstellung:

  1.  Ausgabe des Antrages auf Zulassung der Entsorgungsanlage durch den Vorstand (Gilt für abflusslose Grube und Komposttoilette!!!)  Antrag hier!                          
  2. Rückgabe des ausgefüllten Antrags beim Vorstand und damit die Weiterleitung an den Verband der Gartenfreunde                                                                       
  3. Zwecks Dichtheitsprüfung an den bereits bestehenden abflusslosen Gruben beim Vorstand melden, es werden einheitliche Termine vereinbart Antrag hier!     

Bitte halten sie sich an diese Vorgehensweise, da der Verein für jede Parzelle die Entsorgungsanlage beim Verband bis zum 31.12.2013 melden muss!

 

Bitte bedenken Sie:

Ab 01.01.2014 wird die Gartenlaube nicht an das Wassernetz des Vereins angeschlossen, wenn keine wasserrechtliche Stellungnahme/ Erlaubnis hinsichtlich der Abwasserentsorgung vorliegt!

 

Der Vorstand ist im Besitz von Angeboten abflussloser Gruben und Komposttoiletten die durch den Verband der Gartenfreunde e.V. verhandelt worden sind!

 

Der Vorstand

 

 

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